Die Kosten für eine Wohnungsauflösung hängen von der Größe der Wohnung und dem Umfang der Arbeiten ab. Bei unserer kostenlosen Besichtigung vor Ort erstellen wir ein individuelles und transparentes Festpreisangebot, das alle Kosten abdeckt.
Wenn es keine Angehörigen gibt oder diese das Erbe ausgeschlagen haben, weil es mit Schulden behaftet ist, muss sich der Vermieter um die Auflösung der Wohnung kümmern und als Eigentümer die Kosten tragen.
Unter Umständen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Entrümpelung, wenn ein Umzug ins Pflegeheim notwendig ist. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfragen Sie am besten bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner.
In Ihrer Steuererklärung können Sie alle angefallenen Kosten für die Wohnungsauflösung im Feld „haushaltsnahe Dienstleistungen“ eintragen und die dazugehörigen Rechnungen einreichen.