Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für den Umzug, wie Transportkosten, Kosten für ein Umzugsunternehmen und gegebenenfalls Renovierungskosten der neuen Wohnung übernehmen.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen, der die medizinische oder pflegerische Notwendigkeit des Umzugs darlegt. Fügen Sie auch Kostenvoranschläge und andere relevante Unterlagen bei.
Ja, Sie können den Umzug selbst organisieren und die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen, solange der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist und vorab genehmigt wurde.
Wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es kann hilfreich sein, zusätzliche medizinische Gutachten oder Stellungnahmen von Pflegekräften vorzulegen, um die Notwendigkeit des Umzugs zu untermauern.
Meissner Entrümpelung unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung des Umzugs, hilft bei der Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse und bietet professionelle Entrümpelungsdienste an, um den Prozess so stressfrei wie möglich zu gestalten.