Asbest entsorgen in Berlin - wie geht man dabei vor?
Wer Asbestfasern, Asbestplatten oder Asbestzement zu entsorgen hat, muss einiges beachten. Zuerst mal wird Asbest, wenn es entsorgt werden muss, nach zweierlei Abfallarten unterschieden.
1. Abfälle mit fest gebundenem Asbest - dazu zählen alle Faserzementprodukte wie Dachwellplatten, Eternitplatten, Fassadenplatten etc.
Die Entsorgung dieser Abfälle - meist handelt es sich dabei um große Platten - gestaltet sich folgendermaßen: Die Platten müssen für die Lagerung und den Transport befeuchtet oder mit einem staubbindenden Mittel besprüht werden.
Zur Entsorgung müssen die Platten in reißfesten Säcken staubdicht verpackt werden. Im Handel sind solche Säcke oder Big Bags speziell für diesen Bedarf erhältlich.
2. Abfälle mit schwach gebundenen oder ungebundenen Asbestfasern - dazu gehören Spritzasbest, Asbestpappen, kleine Teile aus Asbestzement, Arbeitsmittel, die mit Asbestfasern versehen sind und mit Asbest verunreinigte Abfälle aus Bodenbelägen oder Dämmmaterialien, weiterhin asbesthaltiges Füll- und Dämmmaterial.
Die Entsorgung bei diesen Abfällen erfolgt in der Form, dass der Asbest in Zement gegossen wird, sodass die Asbestfasern fest eingebunden sind und nicht freigesetzt werden können. Bei kleineren Mengen kann auch eine sogenannte Fass-in-Fass-Methode zum Einsatz kommen, bei der der Asbest Sondermüll in ein Fass und dieses wiederum in einem weiteren, größeren Fass untergebracht wird. Die Hohlräume zwischen den beiden Fässern sind zu füllen, damit die Fässer nicht versehentlich zusammengedrückt werden. Klingt kompliziert? Ist es auch. Die Entsorgung von Asbest ist kein Kinderspiel, weshalb nur davor gewarnt werden kann, dies in Eigenregie durchzuführen.
Asbestentsorgung vom Profi in Berlin
Vertrauen Sie auf uns. Wir kümmern uns um Ihren Sondermüll, um Bauschutt und auch um Asbest. Wir sind Dienstleister aus Berlin für alle Belange rund um Entrümpelung und Abfallentsorgung. Neben der Entsorgung von Problemmüll wie Asbest bieten wir noch weitere Leistungen an:
Dass hierbei das eine oder andere Mal asbestverseuchte Materialien auftauchen, ist nicht weiter verwunderlich.
Wir gehen wir bei der Entsorgung und beim Transport von Asbestzement und Asbestplatten sowie Asbestfasern um? Genau so, wie es per Gesetz vorgeschrieben ist.
- Nach der Vorbehandlung kommen asbesthaltige Abfälle auf eine für Sondermüll geeignete Deponie.
- Oft muss der Asbestabfall auf Einwegpaletten übergeben werden, denn dann können die Mitarbeiter auf der Deponie alles mit dem Gabelstapler entgegennehmen.
- Manchmal entsorgen wir Asbestabfälle auch mittels Container, aber nicht jeder Wertstoffhof nimmt diese Container an
- Bei asbesthaltigem Müll handelt es sich um Sondermüll. Falls es sich um eine gewerbliche Anlieferung und Entsorgung handelt, besteht dafür eine Nachweispflicht mit einem entsprechenden Entsorgungsnachweis. Darin wird die sachgerechte Entsorgung belegt.
- Bei kleineren Mengen Asbest, die bei Privatpersonen anfallen, ist dieser Nachweis nicht erforderlich.
- Asbestlieferungen müssen mit einem speziellen Hinweis als solche gekennzeichnet werden.
- Für eine gewerbliche Entsorgung bzw. den Transport ist eine Transportgenehmigung nötig.
All diese Dinge sind für uns unser tägliches Geschäft und stellen daher keinerlei Problem für uns dar. Als Privatperson oder Firmeninhaber hingegen ist man damit schnell überfordert - umso besser also, die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen und Gefahrstoffen gleich dem Profi zu überlassen.
Asbestentsorgung in Berlin mit Meissner Entrümpelungen - Ihr Draht zu uns
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